Kurzzeitiges Parkieren ist jederzeit gebührenfrei möglich. Für längere Anwesenheiten im Quartier (Handwerkerinnen und Handwerker) sind, sofern keine private Abstellfläche zur Verfügung steht, kostengünstige Besucherbewilligungen erhältlich (vgl. Art. 15 Abs. 1 Ziff. 3 Bst. c ParR). In der Nacht sowie sonntags kann weiterhin bewilli- gungs- und gebührenfrei parkiert werden.