Diese Massnahmen führten zu vermehrtem Such- und Parkierverkehr auf der R.___- und Y.___strasse, wenn dort weiterhin unbeschränkt und ungeordnet parkiert werden könnte. Der Einbezug des Gebiets R.___ in die EBZ verhindert diese Verlagerung und damit die Belastung der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner durch unnötigen Motorfahrzeugverkehr.