Ziffer 1 SSV). Die EBZ verhindert das unkontrollierte Abstellen von Fahrzeugen ausserhalb der markierten Parkplätze und führt zu einem steten Parkplatzwechsel (sog. Rotation), sodass viele oder zumindest einige der Parkplätze nicht über eine längere Zeit belegt sind. Sie verhindert mithin das längerdauernde und kostenlose Dauerparkieren insbesondere durch Pendlerinnen und Pendler, Besucherinnen und Besucher des Aa.