Diese stütze sich insbesondere auf alte Unterlagen und «die städtische Vision 2020, das Mobilitätskonzept 2040 und die laufenden Legislaturziele» sowie den Richtplan, welche nicht als gesetzliche Grundlage für Einschränkungen der Parkierordnung dienen könnten. Vielmehr müssten die Verhältnismässigkeit und die Erforderlichkeit der Reduktion der Parkierungsmöglichkeiten in gesetzlich klarer Weise ausgewiesen sein. Die R.___strasse