C. Die Direktion So.___ beantragte in ihrer Vernehmlassung vom 20. Mai 2020 die Vereinigung der Rekurse und deren Abweisung, soweit darauf einzutreten sei. Ferner sei festzustellen, dass die nicht angefochtenen Teile der Verkehrsanordnung (Ausdehnung der Erweiterten Blauen Zone [nachfolgend kurz EBZ] im Sektor 9) in Rechtskraft erwachsen seien.