Seit Jahren habe es keine Probleme oder Unfälle im Zusammenhang mit dem Parkieren gegeben, weshalb kein Anlass für eine Änderung bestehe und es an einem erforderlichen gesetzmässigen Zweck der Verkehrsanordnung fehle. Die Einführung der Blauen Zone bzw. die massive Reduktion der Parkierungsmöglichkeiten sei unnötig und unverhältnismässig.