Zur Begründung führten die Rekurrentinnen und Rekurrenten im Wesentlichen aus, dass momentan auf der ganzen Länge der R.___strasse parkiert werden könne, wohingegen neu nur noch elf Parkplätze vorgesehen wären. Seit Jahren habe es keine Probleme oder Unfälle im Zusammenhang mit dem Parkieren gegeben, weshalb kein Anlass für eine Änderung bestehe und es an einem erforderlichen gesetzmässigen Zweck der Verkehrsanordnung fehle.