SJD RDRM.2020.44 Verkehrsanordnung, Art. 3 Abs. 4 SVG. Die Einführung einer Bewirtschaftung auf einem Parkplatz führt zu mehr Such- und Parkierverkehr in der Umgebung. Mit der Einführung der erweiterten blauen Zone (EBZ) kann dort das längerdauernde und kostenlose Parkieren und damit eine Verlagerung verhindert und die Anwohnerschaft vor unnötigem Motorfahrzeugverkehr geschützt werden. Die Einführung der EBZ berücksichtigt ortsplanerische Vorgaben, dient der angestrebten Vereinheitlichung der Parkierregelung auf dem Stadtgebiet sowie der Gleichbehandlung der Quartiere und kann das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr unterstützen.