Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 9/11 e) Somit sind die Voraussetzungen für die Bewilligung der beantragten Reklamen nicht erfüllt. 5. Demnach hat der Stadtrat Z.___ die Strassenreklamen an der E.___strasse X zu Recht nicht bewilligt. Der Rekurs ist somit abzuweisen.