Zudem kann sie von Benützern des Kreisels zwischen der südlichen Einmündung der E.___strasse und der nördlichen Ausfahrt in dieselbe wahrgenommen werden. Im Gegensatz zur vorliegend strittigen Reklame befindet sich jene Werbung in einem angemessenen Abstand zum Kreisel und insbesondere dem dortigen Fussgängerstreifen.