T." sehr klein geschrieben und "10 % Rabatt" grössenmässig und farblich hervorgehoben. Diese Botschaft wird kaum auf einen Blick wahrgenommen und erfordert eine gewisse Zeit lang Aufmerksamkeit, welche jedoch dem Verkehrsgeschehen zu gelten hat. Diese Reklame kann am fraglichen Ort nicht bewilligt werden. Da die Rekurrenten eine Reduktion des Gesuchs auf die Firmenanschrift ablehnten, hat die Vorinstanz zu Recht die vollständige beantragte Reklame abgelehnt.