Sie sind einfach gestaltet und ihr (zulässiger) Inhalt kann leicht wahrgenommen werden. Nach der Vorinstanz hätte vorliegend denn auch der Reklameteil "Metzgerei C.___, unsere Qualität hat Tradition" (in Anwendung der kantonalen Praxis) bewilligt werden können (vgl. aber Art. 95 Abs. 2 SSV betreffend bundesrechtliche Regelung der Firmenanschriften), obwohl bereits eine Leuchtschrift am Gebäude E.___strasse Y auf die dortige Metz-