Der Kreisel erfordere eine hohe Konzentration aller Verkehrsteilnehmenden. Es gelte eine strenge Praxis und nach dieser seien Reklamen im Bereich von Verzweigungen und Fussgängerstreifen nicht zulässig. Andere zum Vergleich vorgebrachte Strassenreklamen seien mit den gesetzlichen Richtlinien zur damaligen Zeit geprüft worden.