Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, die vorgesehenen Reklamen lägen im Wahrnehmungsbereich des F.___-Kreisels. Auf diesem herrsche ein hohes Verkehrsaufkommen und er sei eher komplex, weil unmittelbar vor den jeweiligen Einmündungen Fussgängerstreifen die Fahrbahnen querten. Der Kreisel erfordere eine hohe Konzentration aller Verkehrsteilnehmenden.