Die Kantonspolizei habe an der E.___strasse andere Werbungen, insbesondere eine LED-Werbung beim L.___-Kreisel mit rasch wechselnden Texten und Reklame-Stelen entlang des Firmengeländes der M.___ AG bewilligt. Sie wende unterschiedliche Massstäbe an und verletzte mit der vorliegenden Ablehnung den Grundsatz der Rechtsgleichheit.