Sodann sei das Tempo im Kreisel tief. Es sei unangemessen, wenn die Baukommission die einfache unbeleuchtete Reklame wegen Beeinträchtigung der Sicherheit ablehne und gleichzeitig eine zwar kleinere, aber beleuchtete Firmenwerbung der K.___AG, auf dem Nachbargrundstück offensichtlich bewilligt habe, die in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn stehe und eine grössere Ablenkungsgefahr darstelle.