Die Reklame an der Westwand der Garage sei aber unproblematisch, weil die Verkehrsteilnehmer ihre Aufmerksamkeit primär auf die Fahrtrichtung konzentrierten. Die Reklame an der Südseite der Garage sei beim Befahren des Kreisels ersichtlich, aber keine Beeinträchtigung, weil sie einerseits um einige Meter von der Fahrbahn zurückversetzt sei und andererseits die nordwärts Fahrenden sich primär auf das Lichtsignal und das Fahrge-