E. Gegen diese Verfügung erhoben A.___ und B.___, vertreten durch lic.iur. Armin Eugster, Rechtsanwalt, St.Gallen, mit Eingabe vom 21. Februar 2020 beim Sicherheits- und Justizdepartement Rekurs mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Reklamegesuch zu bewilligen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, es liege keine Situation vor, in der Werbung ausdrücklich gesetzlich verboten wäre.