C. Die Gemeindebehörde übermittelte das Baugesuch der Kantonspolizei zur Prüfung in verkehrsrechtlicher Hinsicht. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2019 lehnte das Polizeikommando eine Bewilligung der Reklamen ab. Zur Begründung machte es im Wesentlichen geltend, diese lenkten die Strassenbenützer ab und seien aus Gründen der Verkehrssicherheit im Bereich der Verzweigung mit der Kantonsstrasse nicht zulässig.