Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___ wird abgewiesen. 2. Das Gesuch von A.___ um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung wird zufolge Rückzugs abgeschrieben. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.‒ wird A.___ auferlegt. Auf die Erhebung wird verzichtet.