cc) Auch mit Blick auf das verfassungsmässige Gebot der rechtsgleichen Behandlung liesse es sich schliesslich nicht rechtfertigen, wenn der Rekurrent lediglich aufgrund seiner Einkünfte als Spitzensportler trotz der erst kurzen Aufenthaltsdauer gegenüber einer langjährig anwesenden Person, die sich ihren Lebensunterhalt im Niedriglohnbereich sichern muss, privilegiert behandelt würde.