Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/14 d) Der Rekurrent macht geltend, dass Auslandeinsätze nicht nur für seine sportliche Entwicklung und die weitere Karriere als Leistungssportler, sondern die Teilnahme an internationalen Wettbewerben insbesondere auch für sein wirtschaftliches Fortkommen unabdingbar seien.