Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/14 Abgesehen davon, dass der Rekurrent somit erst seit rund fünf Monaten keine Sozialhilfe mehr bezieht, hat er weder seine konkreten Lebenshaltungskosten (inkl. Miete, Krankenkasse, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) noch die konkreten Einnahmen offengelegt. Die Kostenzusammenstellungen des Trainers sind diesbezüglich weder vollständig noch aussagekräftig.