Die Voraussetzungen einer Härtefallbewilligung bzw. Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung waren dem anwaltlich vertretenen Rekurrenten bei Gesuchseinreichung bekannt. Auch wenn die Begründung in der angefochtenen Verfügung sehr knapp ausgefallen ist, geht daraus klar hervor, dass das Migrationsamt die gesetzlichen Voraussetzungen der Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung, vorab das Kriterium der Dauer der