Ein anderer Teilgehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör gebietet es, dass dem Betroffenen die tatsächlichen Grundlagen, die Rechtsnormen und die Gründe genannt werden, die zum ihn betreffenden Entscheid geführt haben. Entsprechend muss eine Verfügung u.a. die Tatsachen, die Vorschriften und die Gründe enthalten, auf die sie sich stützt (Art. 24 Abs. 1 VRP).