Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 4/14 b) Am 11. Oktober 2021 reichte die B.___ AG dem Vorsteher des SJD ein Unterstützungsschreiben für den Rekurrenten ein. c) Mit Schreiben seines Rechtsvertreters vom 26. Oktober 2021 zog der Rekurrent das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung zurück. Erwägungen