K.a) In der Eingabe vom 12. Oktober 2021 wiederholte der Rechtsvertreter des Rekurrenten unter Beilage weiterer Unterlagen zu den Einkünften aus Start-, Preis- und Sponsorengeldern, dass dieser seinen Lebensunterhalt selbständig finanzieren könne und die ausreichenden Sprachkenntnisse trotz fehlendem Zertifikatstest erfüllt seien.