Mit Eingabe vom 7. September 2021 hob der Rechtsvertreter des Rekurrenten unter Beilage eines Zeitungsartikels über den Gewinn eines Sportpreises erneut dessen ausserordentliche Integration hervor. Am 10. September 2021 reichte er diesbezüglich einen weiteren Zeitungsartikel ein und verwies auf ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichtes Zürich zur Frage der Härtefallbewilligung für vorläufig aufgenommene Personen (VB.2020.00797 vom 22. Juli 2021).