G.a) Am 10. März 2021 führte der Rekurrent durch seinen Rechtsvertreter aus, die Sponsorengelder seien aktuell noch nicht in den Unterstützungsabrechnungen des Sozialamtes berücksichtigt. Spätestens ab April 2021 sei aber von seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit auszugehen. Dazu reichte er u.a. eine Kostenaufstellung seines Trainers ein.