b) Mit Verfügung vom 17. November 2020 wies das Migrationsamt das Gesuch mit der Begründung ab, A.___ halte sich noch nicht fünf Jahre in der Schweiz auf, weshalb die Voraussetzungen nach Art. 84 Abs. 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20; abgekürzt AIG) nicht erfüllt seien.