A. A.___, geb. 1998, von Südsudan, reiste am 9. Mai 2019 in die Schweiz ein, wo er gleichentags ein Asylgesuch stellte. Mit Verfügung vom 9. Juli 2019 wies das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung aus der Schweiz an. Anstelle des Vollzugs der Wegweisung verfügte es die vorläufige Aufnahme und wies ihn dem Kanton St.Gallen zum Aufenthalt zu. Seit 4. Mai 2020 hält sich A.___ in X.___ auf.