Das öffentliche Interesse an der Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung überwiegt das private, sportliche und finanzielle Interesse des Spitzensportlers an einer vorzeitigen Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung, um an Wettbewerben im Ausland teilnehmen zu können. Ein schwerwiegender persönlicher Härtefall liegt nicht vor. Abweisung Rekurs Den Entscheid SJD RDRM.2020.141 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/15 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 8. Dezember 2021