Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/15 c) Zusammenfassend wiegt das Verschulden des Rekurrenten sowohl hinsichtlich der Art und Vielzahl der begangenen Delikte als auch der Tatumstände und der ausgefällten Strafe schwer. Es besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung und an der Wegweisung des Rekurrenten.