Der Rekurrent hat seit dem Jahr 1998 wiederholt delinquiert und wurde vor der Verfahrensauslösenden Verurteilung bereits zu drei Freiheitsstrafen von 9 Monaten, 8 Wochen bzw. 10 Tagen, zu zwei Geldstrafen von 16 bzw. 60 Tagessätzen sowie mehrfach zu Bussen zwischen Fr. 200.– und Fr. 1'500.– verurteilt. Entgegen der Ansicht des Rekurrenten handelt es sich hierbei keineswegs nur um nicht besonders schwerwiegende Delikte.