_ (welche dazu beitrug, den Rekurrenten als möglichst krank und leidend darzustellen und dafür ihrerseits der Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug schuldig gesprochen wurde), beteuerte der Rekurrent immer wieder, dass er sozial völlig isoliert sei, keinen Lärm ertrage, kaum die Wohnung verlasse und nicht Auto fahre. Zudem könne er sich teilweise nicht selber anziehen, benötige Hilfe beim Duschen sowie beim Essen.