Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 8/15 B.___ (welche dazu beitrug, den Rekurrenten als möglichst krank und leidend darzustellen und dafür ihrerseits der Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug schuldig gesprochen wurde), beteuerte der Rekurrent immer wieder, dass er sozial völlig isoliert sei, keinen Lärm ertrage, kaum die Wohnung verlasse und nicht Auto fahre.