Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/15 Rückzahlungen betragen, verteilt über einen Zeitraum von 10 Monaten, Fr. 800.– und datieren von den Jahren 2018 und 2019. Die am 6. April 2020 vereinbarte Ratenzahlungen habe A.___ trotz Erinnerung nicht geleistet, weshalb kein weiterer Ratenplan zugestellt wurde. Die Rückforderung sei als uneinbringlich abgeschrieben worden. Erwägungen