Mit dem gewerbsmässigen Betrug seien keine hochwertigen Rechtsgüter verletzt und zudem bereue er seine Taten und habe er sich seit Beendigung der Tat im Jahr 2014 wohl verhalten. In finanzieller Hinsicht seien klare Anzeichen von Besserung vorhanden, so bemühe er sich etwa um Abbau der Schulden bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) mittels Ratenzahlung.