Zudem habe er die Auflagen gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts St.Gallen vom 16. März 2004 missachtet. Aufgrund der wiederholten Straffälligkeit und des Anstiegs seiner Verschuldung (mittlerweile würden beim Betreibungsamt Y.___ offene Schulden über Fr. 348'548.70 bestehen, davon mussten über einen Betrag von Fr. 347'497.90 63 Verlustscheine ausgestellt werden, zudem schulde A.___ zusammen mit seiner Ehegattin dem Sozialamt Y.