– Entscheid des Kantonsgericht St.Gallen vom 24. Juni 2019: Wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, wovon bei 24 Monaten der Vollzug bedingt aufgeschoben wurde mit einer Probezeit von 2 Jahren. E. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs widerrief das Migrationsamt mit Verfügung vom 6. November 2020 die Niederlassungsbewilligung und wies A.___ aus der Schweiz weg. Zur Begründung wurde im Wesentli-