Mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 16. März 2004 wurde der Rekursentscheid aufgehoben und A.___ wurde die Ausweisung förmlich angedroht. Das Verwaltungsgericht hielt fest, dass von A.___ erwartet werde, dass er sich inskünftig strikte an die geltenden Vorschriften und behördlichen Anordnungen hält und dass die Aufhebung der Ausweisung nicht zur Folge habe, dass die früheren Verurteilungen im Rahmen eines allfälligen neuen Verfahrens nicht