Der dagegen erhobene Rekurs wies das Justiz- und Polizeidepartement (heute: Sicherheits- und Justizdepartement) ab, reduzierte jedoch die Ausweisung auf 2 Jahre. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 16. März 2004 wurde der Rekursentscheid aufgehoben und A.___ wurde die Ausweisung förmlich angedroht.