am 22. November 1999 die Ausweisung aus der Schweiz von der Fremdenpolizei (heute: Migrationsamt) angedroht wurde, verfügte das Ausländeramt (heute: Migrationsamt) am 20. Februar 2002 die Ausweisung von A.___ aus der Schweiz für die Dauer von 5 Jahren, da er sowohl in strafrechtlicher Hinsicht zu schweren Klagen Anlass gegeben habe, als auch seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkomme und keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehe.