– Urteil des Einzelrichters Bezirksgericht Y.___ vom 12. Juli 2001: Verurteilung wegen mehrfacher falscher Anschuldigung sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das SVG zu einer (unbedingten) Gefängnisstrafe von 8 Wochen. Die Probezeit von 2 Jahren gemäss erstes Lemma hiervor wurde um 1 Jahr verlängert;