_ vom 18. August 1998: Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01; abgekürzt SVG) zu einer unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren bedingt aufgeschobenen Gefängnisstrafe von 9 Monaten und zu einer Busse von Fr. 1'500.– sowie einer bedingt aufgeschobenen Landesverweisung von 3 Jahren;