2. A.__ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Sie wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Das Begehren von A.__ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungsrat Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/11