4.a) Nachdem der Rekurrent somit weder die Voraussetzungen der Erteilung einer Härtefallbewilligung noch diejenigen der Beantragung der vorläufigen Aufnahme beim SEM erfüllt, erweist sich die Verfügung des Migrationsamtes vom 9. Oktober 2020 als recht- und verhältnismässig. Der Rekurs ist abzuweisen.