dieser sei durch die Psychotherapie und die Medikation vielmehr in Remission (act. 1.3). Das der Rekurrent auch aktuell durchaus reisefähig ist, lässt sich an seinem Antrag an das Migrationsamt um Erteilung eines Rückreisevisums zwecks Ferien im Heimatland vom 6. Juli 2021 erkennen (act. 20).