Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/11 aus, dass es sich bei den Krankschreibungen des Rekurrenten aus psychischen Gründen seit dem Jahr 2013 mehrheitlich um Gefälligkeitsdiagnosen handelte. Entsprechend sei auch die Ablehnung einer Rente durch die Invalidenversicherung vom 17. Juni 2013 nachvollziehbar.