Zudem bestehen hohe Alimentenschulden gegenüber den Kindern und der Ex-Ehe- frau. Die Schuldenanhäufung erfolgte nicht ausschliesslich wegen seines Gesundheitszustands, da der Rekurrent grundsätzlich – d.h. abgesehen von einzelnen Phasen der Rekonvaleszenz nach Operationen – arbeitsfähig ist, was sowohl gutachterlich als auch durch die Invalidenversicherung festgestellt wurde (vgl. nachfolgend).